Was müssen Sie als Eltern tun bezüglich gesetzlicher Vertretung und Errichtung einer Beistandschaft, wenn ihr Kind 18-jährig wird? Was ist überhaupt nötig? Welche Arten von Beistandschaften gibt es? Wie ist das Vorgehen? Können Eltern die Beistandschaft für ihre Kinder übernehmen und was muss dabei beachtet werden? Bestimmt dann die KESB? usw. Das Merkblatt wurde von der KESB Birstal inhaltlich überprüft.
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Wenn ein Kind mit Behinderung 18 wird, ändert sich für das nun erwachsene Kind aber auch für die Eltern einiges. An was müssen Sie bei der Invalidenversicherung denken, welche Anträge müssen Sie neu stellen? Was ist sonst noch wichtig? Nur als informierte Eltern können Sie die Rechtsansprüche für ihre Kinder geltend machen. Lassen Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten fachlich beraten.
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via Stiftung Cerebral in Bern
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