Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 um 2,9 Prozent erhöht. Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst. Ebenfalls werden die Beiträge für Hilflosenentschädigung, den Intensivpflegezuschlag und für den Assistenzbeitrag angepasst. Die neuen Beiträge ab Januar 2025 finden Sie hier.