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Zur Erinnerung: Anpassung der IV-Renten, EL und andere Leistungen per 01.01.2025

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Die AHV/IV-Renten werden per 1. Ja­nuar 2025 um 2,9 Prozent erhöht. Bei den Ergänzungs­leis­tungen wird der Betrag für die Deckung des all­ge­meinen Lebens­bedarfs angepasst. Ebenfalls werden die Beiträge für Hilflo­senentschädigung, den Intensivpflegezu­schlag und für den As­sistenzbeitrag angepasst. Die neuen Beiträge ab Ja­nuar 2025 finden Sie hier.
 

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