Im Oktober 2017 wurde im Kanton Basel-Stadt die Initiative "Für eine kantonale Behindertengleichstellung" mit 3417 gültigen Unterschriften eingereicht. Lanciert hatte sie das Behindertenforum der Region Basel. Im Kanton Basel-Landschaft ist eine gleichlautende Initiative mit 1759 gültigen Unterschriften ebenfalls zustande gekommen (weitere Infos zur Initiative erhalten Sie hier).
Der Regierungsrat Basel-Stadt schickte ein neues Behindertenrechtegesetz als Gegenvorschlag zur Initiative in die Vernehmlassung. Nach Auswertung der Vernehmlassung wird der Regierungsrat dem Grossen Rat den Ratschlag mit dem vorgeschlagenen Behindertenrechtegesetz und den Änderungen an der Spezialgesetzgebung zum Beschluss vorlegen.
Basel-Stadt hat als erster Kanton systematisch die Rechte von Menschen mit Behinderungen analysiert und will die bestehenden Gesetzeslücken mit dem neuen Behindertenrechtegesetz nun schliessen. Der vorliegende Entwurf des Behindertenrechtegesetzes ist ein Rahmengesetz, welches allgemeine Bestimmungen und materielle Grundsätze umfasst sowie Rechtsansprüche, die das Verfahren und die Umsetzung der kantonalen Behindertenpolitik regeln. Zudem werden in verschiedenen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderungen Änderungen der jeweiligen Spezialgesetzgebung vorgeschlagen.