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Mangelhafte Umsetzung der UN-Behinderterechtskonvention - Weckruf an die Schweiz vom 09.03.2022

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Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überprüft im März zum ersten Mal die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die Schweiz. Die Schweiz vertritt die Ansicht, die BRK schon weitgehend zu erfüllen. Zur Unterstützung des Ausschusses beim Erstellen seiner Schlussempfehlungen hat Inclusion Handicap, Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen, den vorliegenden aktualisierten Schattenbericht erstellt. Dieser zeigt klar: Die Schweiz hat die Anforderungen der BRK bei weitem noch nicht erfüllt. Mitbestimmung, Wahlfreiheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sind nicht gesichert. Sie finden hier die Medienmitteilung und die Zusammenfassung von Inclusion Handicap. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weckruf an die Schweiz vom 09.03.2022: Im Zusammenhang mit dieser Überprüfung fand am 9. März eine Aktion von Inclusion Handicap und ihrer Mitgliederorganisationen in Bern statt, mit der die Selbstbestim­mung und Inklusion von Menschen mit Behinde­rungen laut eingefordert wurde. Die Vereinigung Cerebral und zahlreiche andere Organisationen waren mit dabei. Mehr zum Weckruf lesen Sie hier.

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