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Die IV sichert die Vergütung von Kosten für Mittel und Gegenstände

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Bei der Vergütung der Invalidenversicherung von Kosten für Mittel und Gegenstände, die für Untersuchungen oder Behandlung bei Geburtsgebrechen verwendet werden, ist in den vergangenen Wochen Verunsicherung entstanden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat entschieden, während einer Übergangsfrist die offenen Rechnungen für Behandlungsgeräte für Kinder mit Geburtsgebrechen zu begleichen. Damit sollen den betroffenen Familien keine zusätzlichen Kosten anfallen. Weiter sollen auch nicht auf der MiGeL enthaltene medizinisch notwendige Geräte und Material in einer Übergangsfrist weiterhin übernommen werden. Offen bleibt, wie es nach der Übergangsfrist weitergeht. Mehr dazu lesen Sie hier.

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