Die laufende Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) bleibt deutlich hinter den Forderungen der Inklusions-Initiative zurück. Wird der Entwurf so umgesetzt, droht bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein Stillstand über Jahre. Zudem droht der Inklusions-Initiative das Abstellgleis, weil die Teilrevision des BehiG den Eindruck erweckt, dass sich jetzt etwas tut im Bereich Behindertengleichstellung. Ein ungenügendes BehiG bietet aber keine Grundlage für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung – und schon gar keinen Ersatz für ein griffiges Inklusionsgesetz!
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