Wer sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen kann, ist seit dem 04. Oktober 2021 von der Zertifikatspflicht befreit. Dies kann bei Menschen mit Autismus, Trisomie 21 oder anderen Beeinträchtigungen vorkommen. Sie dürfen auch ohne Zertifikat ins Restaurant oder Kino gehen, müssen allerdings ein ärztliches Attest vorweisen.