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Ausnahmen von der Zertifikatspflicht

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Wer sich aus medizinischen Grün­den weder impfen noch testen las­sen kann, ist seit dem 04. Oktober 2021 von der Zertifikatspflicht be­freit. Dies kann bei Menschen mit Autismus, Triso­mie 21 oder anderen Beeinträchtigungen vorkom­men. Sie dürfen auch ohne Zertifikat ins Restaurant oder Kino gehen, müssen allerdings ein ärztliches Attest vorweisen.

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